Leistungsbewertung

Konzepte der Fächer für Präsenz-/ Distanzunterricht

Der § 48 des Schulgesetzes regelt die Leistungsbewertung. Neben Notendefinitionen und Spezialfällen stehen dort folgende Grundsätze:

(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen.

(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

Weitere Regelungen finden sich in den Prüfungsordnungen der Unter- und MIttelstufe (APO-SI) und der Oberstufe (APO-GOSt).

Im Schuljahr 2020/2021 gilt wg. der Corona-Pandemie zudem die zweite Verordnung zur Veränderung der APO, kurz VO Distanzlernen. Sie regelt u.a. die Gleichwertigkeit von Präsenz- und Distanzunterricht.

Das Gymnasium Hammonense hat ein pädagogisch-didaktisches und organisatorisches Konzept zum Distanzlernen erarbeitet. Dies liegt unserem Handeln in Phasen von Distanz- oder Hybridunterricht zugrunde.

Im Kasten finden Sie die Leistungsbewertungskonzepte der einzelnen Fächer. Wenn der Distanzunterricht nicht eingearbeitet ist, finden Sie hierfür zusätzlich ein spezielles Leistungskonzept.