Archiv Schuljahr 2020/21

++ 19.04. doch kein Wechselunterricht ++

Die Stadt Hamm schließt wg. der hohen Inzidenzzahlen die Schulen per Allgemeinverfügung. Ausgenommen sind Abschlussklassen und einige schul- und unterrichtsorganisatorische Maßnahmen sowie die Notbetreuung. Ab 19.04. findet also weiterhin Distanzunterricht für die Klassen 5-9 und die EF statt. Bitte schicken Sie Ihre Kinder daher nicht in die Schule. Die Abschlussklassen Q1 und Q2 erhalten weiter Präsenzunterricht wie bisher.
Am Montag bieten wir eine Notbetreuung für die, die nicht zuhause betreut werden können, bitte wenn möglich anmelden unter notbetreuung@remove-this.gymnasium-hammonense.de , ab Dienstag gelten die Regeln wie bisher für die Notbetreuung (i.d.R. nur bis Klasse 6, nur bei Anmeldung und Erklärung der Notwendigkeit).
Achtung: Für alle, die in die Schule kommen (müssen) gilt eine Testpflicht zweimal pro Woche. Hierzu bieten wir in der Schule Selbsttests an, alternativ kann ein weniger als 48 Stunden zurückliegender Nachweis eines Bürgertests beigebracht werden.
Pressemitteilung der Stadt Hamm: https://www.hamm.de/aktuelles/hamm-bleibt-im-distanzunterricht

++ Beratungsangebot der Vertrauenslehrer ++

Es gibt so Momente, da wünscht man sich einfach einen Rat, einen Anstoß oder einfach nur ein offenes Ohr. Auch während des Lockdowns sind unsere Beratungslehrer Frau Rehbein-Otte und Herr Spitzer für alle Mitglieder der Schulgemeinde da. Auf ihrem Plakat steht, wie man sie am besten erreichen kann.

Weitere Informationen...

++ Distanzunterricht 11.1., iServ++

Der Präsenzunterricht ist aktuell ausgesetzt und offenbar möchten sehr viele Schulen mit sehr vielen Schüler*innen und Lehrkräften gleichzeitig in iServ arbeiten. Wir haben auf die Meldung "bad gateway" keinen Einfluss, es ist eine Überlastung im System des Anbieters. Der Schulträger als Sachkostenträger ist über den Mangel informiert.

Insbesondere Videokonferenzen funktionieren im Moment in iServ oft gar nicht, leider aber auch vieles andere nicht stabil. Bitten Sie Ihre Kinder, weiter regelmäßig in iServ nach Aufgaben und Mail zu schauen, dort werden wir uns melden, sobald es funktioniert.

++ Brief nach den Weihnachtsferien ++

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ich wünsche Euch und Ihnen ein gesundes und frohes neues Jahr 2021!

Soeben heißt es vom Ministerium, dass ab dem 11.01.2021 Distanzunterricht für alle Klassen und Stufen bis zum 31.01.2021 erteilt werden soll (vorbehaltlich neuer Entscheidungen).

Wenn Sie Ihr Kind aus Klasse 5 oder 6 nicht zuhause betreuen können, haben wir eine Notbetreuung eingerichtet. Sie müssen Ihr Kind per Mail an notbetreuung@remove-this.gymnasium-hammonense.de anmelden. Geben Sie eine Telefonnummer für Rückfragen an. Sie müssen eine Bestätigung von uns erhalten. Es findet dort kein Unterricht statt.

Distanzunterricht findet bei uns nach Stundenplan statt. Die Lehrerinnen und Lehrer stellen dazu i.d.R. Aufgaben auf iServ ein, spätestens zur Stunde. Der Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht gleichwertig, auch Leistungen im Distanzunterricht werden bewertet/ benotet. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind über iServ erreichbar ist - wenden Sie sich sonst dringend an die Klassenleitung.

Die ersten Informationen des Schulministeriums finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom-11-bis-31-januar-2021

All dies sind auch unsere ersten Informationen, bitte prüfen Sie diese Seite für Änderungen, die wir ggf. in einer Schulmail in den nächsten Tagen bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Asshoff
(Schulleiter)

++ Freiwillige Corona-Testung für alle Schüler und Lehrer ++

Kurzfristig haben alle vom Hammo die Möglichkeit, sich am 17.12.2020 in 
der Alfred-Fischer-Halle von 14 Uhr bis 15 Uhr kostenlos testen zu 
lassen. Das Angebot gilt für Schüler*innen, das Kollegium und alle 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zur Testung sollte die Krankenkarte (Versicherungskarte) mitgebracht 
werden. Der Test ist kostenlos, aber die Karte benötigen die Teams zum 
Auslesen der Daten. Falls keine Krankenkarte vorliegt, möchten sich die 
Teilnehmer bitte mit einem Ausweis o.ä. ausweisen.

Minderjährige müssen diese Einverständniserklärung ausgefüllt mitbringen.

Bei den Tests gelten die üblichen Regeln: Maskenpflicht und Abstand.

Das Hammo schlägt folgende Zeitfenster vor:
- Klassen 5 und 6: 14.00-14.20 Uhr
- Klassen 7 bis 9: 14.20 - 14.40 Uhr
- Oberstufe: 14.40 - 15.00 Uhr

Ein Elternbrief ist für Sie bereits auf dem Weg.
Herzlichen Gruß
Jörg Asshoff

++ Schulunterricht ab 14.12.2020 ++

Ab Montag, 14.12.2020 haben alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 bis Q2 Distanzunterricht.

Alle Klausuren und Prüfungen finden nach Plan statt. Weitere Informationen über die Stufenleitungen auf IServ.

Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 können in den Distanzunterricht wechseln oder zum Präsenzunterricht laut Stundenplan in die Schule kommen.

Bitte teilen Sie dem Klassenlehrer umgehend mit, ab wann Ihr Kind in den Distanzunterricht wechselt. Geben Sie bitte eine Telefonnummer für Rückfragen an.

Klassenlehrer stehen für Rückfragen zur Verfügung.

 

++ Maskenpflicht auch 150m ums Hammo ++

Die Stadt Hamm hat eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Nähe von Berufskollegs und weiterführenden Schulen erlassen. Im Text der Stadt heißt es:

Wie bereits in der Presse angekündigt, wird es ab Mittwoch, den 25.11.2020 eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum vor den weiterführenden Schulen und den Berufskollegs geben. Der Geltungsbereich für
die Maskenpflicht liegt im Abstand vom 150m rund um das Schulgelände an Schultagen von 7.00 bis 18.00 Uhr und betrifft alle Personen; Schülerinnen und Schüler genauso wie Lehrkräfte und Passanten. Die
Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 18.12.2020.

Achtung! Ein Verstoß kann mit Bugeld geahndet werden, bitte haltet Euch/ halten Sie sich alle an die Maskenpflicht.

Zur Übersichtsgrafik "maskenpflichtiges Gebiet"...

++ Freiwilliger Corona-Test 14.11.2020 ++

Kurzfristig haben alle vom Hammo die Möglichkeit, sich am 14.11.2020 in der Alfred-Fischer-Halle von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr kostenlos testen zu lassen. Das Angebot gilt für Schüler*innen, Kollegium und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zur Testung sollte die Krankenkarte (Versicherungskarte) mitgebracht werden. Der Test ist kostenlos, aber die Karte benötigen die Teams zum Auslesen der Daten. Falls keine Krankenkarte vorliegt, möchten sich die Teilnehmer bitte mit einem Ausweis o.ä. ausweisen.

Minderjährige müssen diese Einverständniserklärung ausgefüllt mitbringen.

Bei den Tests gelten die üblichen Regeln: Maskenpflicht und Abstand.

Bitte nehmen Sie dieses Angebot möglichst wahr! Es hilft uns, etwas über die tatsächliche Infektionslage zu erfahren.

Wir empfehlen: Klasse 5 und 6 von 15:30 Uhr bis 15:50 Uhr, Klasse 7-9: 15:50 Uhr bis 16:10 Uhr und Oberstufe 16:10-16:30 Uhr. So beugen Sie unnötigen Wartezeiten und Menschenansammlungen vor.


++ Hinweise: Unterricht nach den Herbstferien ++

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

am Montag nach den Herbstferien findet kein Unterricht statt, das Kollegium wird an diesem pädagogischen Tag unter anderem das Distanzlernen und die Leistungsbeurteilung sowie die schulinternen Curricula G9 weiter entwickeln.
Ab Dienstag, dem 27.10.2020, findet der Unterricht wieder wie gewohnt statt. Achtung: Für alle Klassen und Jahrgangsstufe sind im Gebäude bestimmte Aufenthaltsbereiche zugewiesen, insbesondere bei schlechtem Wetter. 
Es gilt Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht auf Anordnung des Ministeriums. Wir haben außerdem ein neues Lüftungskonzept umgesetzt basierend auf den Empfehlungen des RKI, bitte sorgen Sie auch im Unterricht für ausreichend warme Kleidung.

Wichtige Hinweise nach Urlaubsreisen

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten lt. jeweils geltender Corona-Einreise-Verordnung in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, muss der Schulleiter das Verbot aussprechen, das Schulgelände zu betreten.  

Wenn Schülerinnen und Schüler in Quarantäne sind, bleiben sie dem Unterricht aus Rechtsgründen fern. Dieser Umstand stellt daher keine Schulpflichtverletzung und keinen schulischen Pflichtenverstoß der Schülerin oder des Schülers dar. 

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falle eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Stand Mitte Oktober: Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können. Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise (Testzentrum oder Hausarzt)

Bitte informieren Sie sich auch über das direkt anschließend verlinkte Informationsblatt zur Corona-Pandemie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Euch und Ihnen allen: Werden/ bleiben Sie gesund, helfen Sie uns, auf uns alle in der Schule zu achten!

Informationen für Reisende aus Risikogebieten
Die Informationen gibt es hier beim Gesundheitsministerium auch in anderen Sprachen (am Ende der Seite).

Danke an Herrn Holz vom Galilei-Gymnasium für die Arbeit und Formulierungen des Textes. Alles Gute für den Schulstart, Euer/ Ihr Jörg Asshoff

++ Brief zum 31.08.2020 - Appell für Masken auch im Unterricht ++

Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten

Ab Dienstag, den 1. September 2020, soll der Mund-/Nasenschutz nach Einnahme des im Sitzplan für die Kurs- und Klassenräume festgelegten Platzes im Unterricht in Folge regierungsseitiger Vorgaben abgelegt werden können. Als Schulleiter empfehle ich auf Grund meiner Fürsorgepflicht nach wie vor das Tragen von Masken im Unterricht auf Seiten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften dringend, und zwar besonders dann, wenn der Mindestabstand nicht einzuhalten ist. Ansonsten gilt im Bewegungsbereich der Schule nach wie vor die strikt einzuhaltende Regel zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.

Ebenso bitte ich eindringlich im Rahmen meiner Verantwortung, dass für  jahrgangsübergreifende Lerngruppen, auch Arbeitsgemeinschaften, sowie für Differenzierungskurse der Sekundarstufe I weiter eine Maskenpflicht aufrecht erhalten wird. An unserem Gymnasium gilt  im Unterricht ebenfalls in Lerngruppen dann eine verbindliche Maskenpflicht, wenn Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte mit bekannter und attestierter Risikogefährdung dies im Sinne ihrer gesundheitlichen Unversehrtheit beim Schulleiter beantragen.

Diese von der Schulleitung vorgegebene Regelung gilt zunächst bis zur Sitzung der Schulkonferenz am 24. September 2020. Auf der Grundlage der für uns relevanten und möglicherweise aktualisierten schulrechtlichen Bestimmungen werden wir dann über das weitere Vorgehen beraten.

Die obigen Regelungen und Empfehlungen wurden in Abstimmung mit der Lehrervertretung und der Schülersprecherin getroffen und mit der Vorsitzenden der Schulpflegschaft besprochen. Ich danke allen, die durch die Beachtung dieser Regelungen und Empfehlungen ihre Solidarität gegenüber der Lehrer- und der Schülerschaft des Gymnasiums Hammonense unter Beweis stellen.

++ Brief zum 1. Schultag 20/21 ++

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

nach einer lange Unterbrechung durch die Corona-Pandemie und die Sommerferien beginnt am Mittwoch endlich wieder der Unterricht. Wir freuen uns alle, dass wir uns wieder in der Schule treffen und zusammen lernen können.

Allerdings ist die Pandemie natürlich noch nicht vorbei. Darum müssen wir uns an besonderen Regeln orientieren. Eine Auflistung dieser Regeln wird euch, liebe Schülerinnen und Schüler, am ersten Schultag zur Verfügung gestellt.

Für den ersten Schultag ist es wichtig zu wissen, dass alle Schülerinnen und Schülern auf dem Schulhof von ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern erwartet werden. Bitte geht direkt zu eurer Klassengruppe.

In der Schule und auf dem Schulhof gilt eine Maskenpflicht. Das bedeutet, dass ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, sowohl im Unterricht als auch auf dem Pausenhof durchgehend einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen habt.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihre Kinder einen Mund-Nasen-Schutz in der Schule haben.

Am ersten Schultag nach den Ferien werden die Bücher ausgegeben.

Der Unterricht  endet für alle Schülerinnen und Schüler am Mittwoch nach der 6. Stunde.

Die Cafeteria ist nur bis zur zweiten großen Pause geöffnet.

Liebe Eltern,  beachten Sie bitte, zum Schutz aller, die Sicherheitshinweise der Stadt, die wir Ihnen zugeschickt haben!

Wenn wir alle die Hinweise und Regeln ernst nehmen und beachten, so wird uns der Start ins neue Schuljahr sicherlich gut gelingen!

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Asshoff
(Schulleiter)

++ Archiv ++

Zu den Nachrichten aus dem Schuljahr 2019/2020